Herzlich Willkommen
Bis zum 01.03. konnten Sie Anträge an den Kirchlichen Jugendplan stellen.Diese Frist ist nun abgelaufen.Nach der Beratungssitzung des Finanzausschusses im März gehen die Beschlussschreiben für alle bis 01.03. gestellten Anträge innerhalb von 3 bis 4 Wochen per Mail an die Antragstellenden.
Die Vorlage der TN-Liste (für Ökumene und Konficamps) befindet sich unten auf dieser Seite.
Ergibt sich während des Anmeldeverfahrens für eine Maßnahme ein inklusionsbedingter Mehrbedarf, besteht die Möglichkeit der unterjährigen Antragsstellung abweichend von Punkt 5.2 der Allgemeinen Grundsätze der gültigen Richtlinien (das Beschlussschreiben dazu wird innerhalb von ca. 3 Wochen nach Antragstellung per Mail an die Antragstellenden versandt). Hier können auch Anträge zu Maßnahmen gestellt werden, die nicht über den Kirchlichen Jugendplan gefördert werden (z.B. Ferienfreizeiten).
Nach dem Beschlussschreiben ist der Verwendungsnachweis (VN) richtliniengemäß zu erstellen und im System abzusenden. (mit Angabe der Person, die für die Rechtsverbindlichkeit verantwortlich ist im Unterschriftsfeld).
Eine Zusendung per Post ist nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Grünheit
Geschäftsführer des Amtes für Jugendarbeit