Kirchlicher Jugendplan

Herzlich Willkommen

Bis zum 01.03. konnten Sie Anträge an den Kirchlichen Jugendplan stellen.
Diese Frist ist nun abgelaufen.

Nach der Beratungssitzung des Finanzausschusses im März gehen die Beschlussschreiben für alle bis 01.03. gestellten Anträge innerhalb von 2 bis 3 Wochen per Mail an die Antragstellenden.

Ergibt sich während des Anmeldeverfahrens für eine Maßnahme ein inklusionsbedingter Mehrbedarf, besteht die Möglichkeit der unterjährigen Antragsstellung abweichend von Punkt 5.2 der Allgemeinen Grundsätze der gültigen Richtlinien (das Beschlussschreiben dazu wird innerhalb von ca. 3 Wochen nach Antragstellung per Mail an die Antragstellenden versandt). Hier können auch Anträge zu Maßnahmen gestellt werden, die nicht über den Kirchlichen Jugendplan gefördert werden (z.B. Ferienfreizeiten).

Nach dem Beschlussschreiben ist der Verwendungsnachweis (VN) richtliniengemäß zu erstellen und im System abzusenden. Die rechtsverbindliche Unterschrift ist per Scan einzufügen, der Name in Druckbuchstaben einzugeben.
Eine Zusendung per Post ist nicht mehr notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Grünheit
Geschäftsführer des Amtes für Jugendarbeit