Kirchlicher Jugendplan

Herzlich Willkommen

In diesem Portal können Sie Ihre Anträge ab sofort (bis spätestens 01.03. des Jahres) online stellen. Dazu müssen Sie sich hier ein Benutzerkonto anlegen, um Ihre Stammdaten für die Anträge zu speichern, die Anträge aufrufen und später die Verwendungsnachweise erstellen zu können. Für die Anträge gibt es unter den einzelnen Rubriken Antragsbeispiele. Haben Sie bereits ein Benutzerkonto? Den Login-Bereich finden Sie hier. Die Anträge und die Vorlage der TN-Liste (für Ökumene und Konficamps) befindet sich unten auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie die aktuellen Richtlinien sowie die Forderung nach Schutzkonzepten für die Maßnahmen!

Nach der Beratungssitzung des Finanzausschusses im März gehen die Beschlussschreiben für alle bis 01.03. gestellten Anträge innerhalb von 3 bis 4 Wochen über das Onlineportal an die Antragstellenden.

Ergibt sich während des Anmeldeverfahrens für eine Maßnahme ein inklusionsbedingter Mehrbedarf, besteht die Möglichkeit der unterjährigen Antragsstellung abweichend von Punkt 5.2 der Allgemeinen Grundsätze der gültigen Richtlinien (das Beschlussschreiben dazu wird innerhalb von ca. 3 Wochen nach Antragstellung über das Onlineportal an die Antragstellenden versandt). Hier können auch Anträge zu Maßnahmen gestellt werden, die nicht über den Kirchlichen Jugendplan gefördert werden (z.B. Ferienfreizeiten).

Nach dem Beschlussschreiben ist der Verwendungsnachweis (VN) richtliniengemäß zu erstellen und im System abzusenden. (mit Angabe der Person, die für die Rechtsverbindlichkeit verantwortlich ist im Unterschriftsfeld). Eine Zusendung per Post ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Grünheit
Geschäftsführer des Amtes für Jugendarbeit